Die Aufnahmegebühr beläuft sich auf einen einmaligen Monatsbeitrag. Eine Beitragsreduzierung kann nur nach schriftlich gestelltem Antrag erfolgen. Die Dauer beträgt ein Jahr. Die Entscheidung zur Bewilligung obliegt dem Vorstand. In Ausnahmefällen kann der Vorstand nach schriftlichem Antrag über zeitlich befristete Beitragsbefreiungen entscheiden.
Die Beiträge werden vierteljährlich jeweils am 1.2., 1.5., 1.8. und 1.11. fällig und per Lastschrift eingezogen. Auf Wunsch ist der Beitragseinzug auch monatlich jeweils zum 1. eines Monats möglich.
Die Kosten für die Nichteinlösung von Lastschriften sind vom Mitglied zu tragen. Rechnungs- und Selbstzahler, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, zahlen 3 € je Quartal.
Weitere Mitgliedschaften
Zusätzlich zu den angegebenen Mitgliedschaften ist eine passive Mitgliedschaft möglich. Der Mitgliedsbeitrag beträgt in diesem Fall 5,50 € monatlich.
In der Tennisabteilung beläuft sich der Mitgliedsbeitrag auf 5,50 € monatlich zzgl. eines jährlichen Sonderbeitrags von 25 €.
Wegen der ständig steigenden Kosten in der Fußballabteilung hat die Abteilungsversammlung am 07.03.2019 mit großer Mehrheit die Einführung eines gesonderten Abteilungsbeitrages beschlossen, der wie folgt gestaffelt ist:
Kinder: 2,- Euro pro Monat
Jugendliche: 2,- Euro pro Monat
Erwachsene: 3,- Euro pro Monat
Familienmitgliedschaft: 4,- Euro pro Monat
Der Abteilungsbeitrag tritt am 01.07.2019 in Kraft. Der Vereinsbeitrag bleibt unverändert.